Weihnachten ist „brandgefährlich“…
„Alle Jahre wieder“ – ein Brandschutztipp Ihrer Feuerwehr
„Advent, Advent, ein Lichtlein brennt…“. So beginnt ein bekanntes Weihnachtslied. Doch manchmal brennt nicht nur ein Lichtlein, sondern gleich das ganze Zimmer oder die ganze Wohnung. Dann steht auch nicht das Christkind vor der Tür, wie es in dem Liedtext weiter heißt, sondern – die Feuerwehr! Rund 15 000 Mal brennt es Jahr für Jahr zur Weihnachtszeit in deutschen Wohnungen, besagt die Statistik.
Meist greifen die Flammen schnell um sich, denn Adventskränze und Weihnachtsbäume sind wahre Brandbeschleuniger. Trotz aller Warnungen kommt es auch in den Städten und Gemeinden des Rems-Murr-Kreises immer wieder zur Weihnachtszeit zu Wohnungsbränden. Meist entstehen solche Brände durch Unachtsamkeit und unsachgemäßen Umgang mit Kerzen.
Adventskränze gehören für viele zur Vorweihnachtszeit genauso dazu wie der Tannenbaum zu Weihnachten. Wer bei beiden auf echte Kerzen nicht verzichten möchte, sollte einige Tipps des Kreisfeuerwehrverbandes Rems-Murr e.V. zur eigenen Sicherheit beachten:
- Lassen Sie brennende Kerzen oder Teelichter nie unbeobachtet. Auch Kinder sollten mit brennenden Kerzen nie allein gelassen werden.
- Bewahren Sie auch Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern sicheren Ort auf.
- Teelichter immer auf einen nicht brennbaren Untergrund stellen.
- Seien Sie bei älteren, trockenen Gestecken und älteren Weihnachtsbäumen besonders vorsichtig. Bäume regelmäßig gießen, Gestecke ggf. mit einer Blumenspritze befeuchten. Das senkt die Brandgefahr erheblich.
- Kaufen Sie Ihren Weihnachtsbaum am besten erst kurz vor dem Fest – ein trockener Weihnachtsbaum brennt wie Zunder…
- Stellen Sie den Adventskranz am besten auf eine nicht brennbare Unterlage, zum Beispiel einen Glas- oder Porzellanteller.
- Die Kerzenhalter am Baum oder auf dem Adventskranz sollten aus feuerfestem Material bestehen. Tauschen Sie die Kerzen aus, bevor diese ganz niederbrennen. Am besten verwenden Sie selbstverlöschende Kerzen. Deren Docht reicht nicht bis ans untere Ende der Kerze.
- Bei brennbarem Christbaumschmuck (z.B. selbstgebastelte Weihnachtsdekoration) darauf achten, dass dieser in ausreichendem Abstand zu den Kerzen angebracht wird.
- Kerzen sollten nicht in der Nähe von anderen leicht brennbaren Gegenständen wie z.B. Vorhängen stehen, auch Zugluft sollte vermieden werden.
- Wunderkerzen sollten nicht am Christbaum oder in der Nähe von brennbaren Gegenständen angezündet werden.
Die Feuerwehr empfiehlt, immer einen Eimer Wasser, eine mit Wasser gefüllte Gießkanne, einen Feuerlöscher oder ein Feuerlöschspray in die direkte Nähe des Baumes zu stellen.
Rauchwarnmelder retten Leben – besonders in der Weihnachtszeit
Jahr für Jahr gibt es in Deutschland rund 600 Tote bei Bränden. Rauchwarnmelder verringern die Gefahr, dass sich Brände unbemerkt entwickeln und so Menschenleben gefährden. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Tipp zu Weihnachten: verschenken Sie Rauchwarnmelder!
Wäre ein Rauchwarnmelder nicht ein ideales Weihnachtsgeschenk für Menschen, die einem wichtig sind? In fast allen Bundesländern gibt es eine Rauchwarnmelderpflicht für private Haushalte, auch Baden-Württemberg zieht nun zum 1. Januar 2015 endlich nachgezogen. Ihre Wohnung ist trotz der gesetzlichen Vorgaben noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet? Informieren Sie sich auf www.rauchmelder-lebensretter.de. Verbraucher auf der Suche nach einem langlebigen Produkt können sich an dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Das „Q“ gewährleistet, dass der so gekennzeichnete Rauchwarnmelder ausgewählte, hohe Qualitätskriterien erfüllt, unter anderem eine 10-jährige Lebensdauer. Ein Faltblatt zu Brandgefahren im Advent und zu Weihnachten können Sie als PDF herunterladen: www.das-sichere-haus.de
Rauchwarnmelder gibt es übrigens auch für hörgeschädigte oder gehörlose Menschen
Durch die Verbindung von Rauchwarnmeldern mit Lichtblitzsignalen und Vibrationsalarm ist es auch für schwerhörige oder gehörlose Menschen möglich, rechtzeitig im Schlaf gewarnt zu werden. Interessant ist auch, dass es hierfür finanzielle Unterstützung gibt. Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. mit Sitz in Berlin hat eine Broschüre herausgegeben, in der ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden (www.schwerhoerigen-netz.de).
Foto: www.rauchmelder-lebensretter.de