Ausnahmen für Abgasnorm EURO VI gefordert
Landesverband fordert dauerhafte Ausnahmegenehmigung für Feuerwehrfahrzeuge von der Abgasnorm EURO VI
Schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die nach dem 1. Januar 2014 zugelassen werden, müssen die Anforderungen an die Abgasnorm EURO VI erfüllen. Dies gilt auch für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Die Vorteile bei schweren Nutzfahrzeugen, welche die Anforderungen der Abgasnorm EURO VI erfüllen, sind bei der üblicherweise vorgesehenen Nutzung mit hohen Kilometerleistungen im gewerblichen Bereich sicher von Bedeutung. Feuerwehrfahrzeuge hingegen erreichen nur sehr geringe Laufleistungen. Dadurch überwiegen bei Feuerwehrfahrzeugen die Nachteile des EURO-VI-Motors die Vorteile entscheidend. Darum sind Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auch vorerst bis zum 31. Dezember 2016 von der EURO-Norm ausgenommen.
Dr. Frank Knödler, der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg hat sich in einem Brief an Verkehrsminister Winfried Hermann und Innenminister Reinhold Gall gewandt und gefordert, schwere Feuerwehrfahrzeuge dauerhaft von der Abgasnorm EURO VI zu befreien. Er verweist dabei auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, die bereits in den letzten Wochen Feuerwehrfahrzeuge von den Abgasbestimmungen befreit haben. Knödler weist in seinem Brief auf die Betriebsbedingungen bei Feuerwehrfahrzeugen hin: „Die für die Funktion des Abgasnachbehandlungssystems und dessen Regeneration notwendigen Betriebsbedingungen erreichen Feuerwehrfahrzeuge in aller Regel nicht. Die von der Automobilindustrie geschaffene Möglichkeit der Standregeneration des Partikelfilters ist nicht praktikabel und entspricht auch nicht dem Umweltschutz“.