Feuerwehren dürfen Übungs- und Ausbildungsdienst unter Bedingungen wieder aufnehmen
Gute Nachrichten für die Feuerwehren in Baden-Württemberg und damit auch im Rems-Murr-Kreis: Ab sofort darf wieder geübt werden! Am 20. Mai 2020 hat das Innenministerium Hinweise zur Aufnahme des Übungs- und Ausbildungsdienstes bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen veröffentlicht. Der Kreisfeuerwehrverband begrüßt die neuen Möglichkeiten um notwendige Übungen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren wieder durchführen zu können. „Dies ist eine gute Nachricht für alle Feuerwehren. Nun gilt es für uns, die besonderen Anforderungen der Hinweise des Ministeriums auch konsequent umzusetzen“, so Markus Kramer, der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes im Rems-Murr-Kreis.
Das Schreiben des Innenministeriums gestattet Übungen in festen Teams, die der Kommandant der jeweiligen Feuerwehr aufgrund der Corona-Vorgaben formell anordnen muss. Dazu müssen zahlreiche Hygienemaßnahmen umgesetzt werden – wie auch die zusätzlichen Empfehlungen der Unfallversicherung. „Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren hat oberste Priorität. Daher war es auch richtig, die Ausbildungen und Übungen vorübergehend auszusetzen. Auch in der jetzigen Phase der Lockerung der Maßnahmen muss die Prävention absoluten Vorrang haben“, sagt Kramer. Daher empfiehlt der Kreisfeuerwehrverband, die vorgegebenen Hygienemaßnahmen unbedingt zu beachten.
Mit der neuen Regelung sind jedoch nur Übungen der Einsatzabteilungen der Feuerwehren gestattet. Übungen der Jugendfeuerwehr, der Musikzüge in den Feuerwehren und kameradschaftliche Aktivitäten bleiben zunächst weiter untersagt. Das Innenministerium überprüft jedoch auch hier laufend die Situation.
Download:
IM Anschreiben Hinweise Übungen Bevölkerungsschutz vom 20.05.2020
IM Anlage Hinweise Übungen Bevölkerungsschutz Endfassung vom 20.05.2020